Weiterbildungsprogramm Archiv- und Informationswissenschaft

Annullierungsbestimmungen



Die Veranstaltungen der universitären Weiterbildung werden über die Kursgelder finanziert. Nach Anmeldeschluss entscheiden die Veranstalter, ob der Kurs durchgeführt werden kann. Der Entscheid gründet auf der Anzahl der Anmeldungen, bzw. den daraus zu erwartenden Kursgeldeinnahmen. Es gelten deshalb folgende Annullierungsbestimmungen:

1. Ein Rückzug der Anmeldung vor dem Anmeldeschluss ist ohne Kostenfolge möglich (ausgenommen sind spezielle Regelungen im Zusammenhang mit Voranmeldeaktionen).

2. Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss wird das Kursgeld in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bereits einbezahlte Kursgelder werden nicht zurückerstattet. Wenn für die abgemeldete Person ein Ersatz gefunden werden kann, wird ein Verwaltungskostenanteil von Fr. 100.- in Rechnung gestellt.

3. Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, individuell eine Annullierungsversicherung abzuschliessen (Die Prämie beträgt ca. 4 % der Kurskosten).